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V o y e u r i s m u s

 

Unter Voyeurismus versteht man die Tatsache, dass sich Menschen beim Betrachten der Sexualität oder Nacktheit anderer Lust, Freude oder Befriedigung verschaffen. Voyeurismus gibt es aber auch außerhalb der Sexualität, so z.B. bei Unfällen, Naturkatastrophen u.ä.

In der Sexualität ist Voyeurismus ein kaum eindeutig zu definierender Begriff. Das intensive Betrachten des(der) Partners(in), das Betrachten erotischer Bilder, z.B. in Zeitschriften, sowie von Filmen oder TV-Sendungen gilt als normales Tun und ist gesellschaftlich voll akzeptiert. Das Betrachten von Nackten auf FKK-Geländen, z.B. mit Ferngläsern, beginnt fragwürdig zu werden, obwohl niemand dadurch einen Schaden hat. Und was ist dagegen einzuwenden, wenn Menschen anderen bei der Sexualität, z.B. durch heimliches Fensterln, zuschauen? Und wo liegt das Verwerfliche, wenn Befriedigung dadurch erreicht wird, dass dem eigenen Partner mit dessen Wissen und/oder Wollen beim Sex zugesehen wird.

Solange bei den Betroffenen kein Leidensdruck besteht und die Rechte anderer nicht verletzt werden, kann Voyeurismus als eine legitime Spielart menschlicher Sexualität angesehen werden. Wie vielfältig derartige Praktiken sind und wie schwer eine Beurteilung fällt, zeigt sich darin, dass in einigen Regionen Deutschlands, wie z.B. in Bayern, das Fensterln bis heute als akzeptiertes Brauchtum gilt.

Als zumindest fragwürdig muss Voyeurismus dann angesehen werden, wenn er zum reinen Selbstzweck wird und nicht nur der Stimulation für eine "normale" Sexualität dient. Als krankhaft gilt er, wenn er zum Zwang wird, gegen den sich die betroffene Person nicht mehr wehren kann. In diesen Fall ist psychologischer oder psychiatrischer Rat einzuholen.

 

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