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zu Spezifische Persönlichkeitsstörung_____zur Übersicht der Geistesstörungen ____zu Anpassungsstörungen

 

A k u t e s _S t r e s s y n d r o m _/ _P o s t t r a u m a t i s c h e s _S t r e s s y n d r o m

 

Diese Störung wird ausgelöst durch ein Ereignis, bei der eine Person von einem extremen traumatischen Stressor betroffen ist und die beiden folgenden Bedingungen gewährleistet sein müssen:

1. Die Person erfährt direkt ein oder mehrere Ereignisse, die tatsächlichen oder befürchteten Tod, Verletzungen oder die Bedrohung der physischen Integrität einer anderen Person beinhalten oder eine Person erfährt einen unerwarteten oder gewalttätigen Tod, ernsthafte Schäden oder eine Bedrohung durch Tod oder Verletzung bei einem Familienmitglied oder einem anderen Nahestehenden.

2. Die Reaktion der Person auf das Ereignis muss mit intensiver Angst, Hilflosigkeit und Horror einhergehen. (Beachte: Bei Kindern muss die Reaktion verwirrtes oder aufgeregtes Verhalten beinhalten.)

 

Die diagnostischen Kriterien werden in fünf Punkten definiert:

A. Die Betroffenen sind einem kurz- oder lang anhaltenden Ereignis oder Geschehen von außergewöhnlicher Bedrohung oder mit katastrophalem Ausmaß ausgesetzt, das nahezu bei jedem tief greifende Verletzungen auslösen würde.

B. Anhaltende Erinnerungen oder Wiedererleben der Belastung durch aufdringliche Nachhallerinnerungen (Flash-backs), lebendige Erinnerungen, sich wiederholende Träume oder durch innere Bedrängnis in Situationen, die der Belastung ähneln oder mit ihr in Zusammenhang stehen.

C. Umstände, die der Belastung ähneln oder mit ihr im Zusammenhang stehen, werden tatsächlich oder möglichst vermieden. Dieses Verhalten bestand nicht vor dem belastenden Ereignis.

D. Entweder 1. oder 2.

1. Teilweise oder unvollständige Unfähigkeit, einige wichtige Aspekte der Belastung zu erinnern.

2. Anhaltende Symptome einer erhöhten psychischen Sensitivität und Erregung ( nicht vorhanden vor der Belastung) mit zwei der folgenden Merkmale.

        a) Ein- und Durchschlafstörungen

        b) Reizbarkeit und Wutausbrüche

        c) Konzentrationsschwierigkeiten

        d) Hypervigilanz

        e) erhöhte Schreckhaftigkeit

E. Die Kriterien B., C. und D. treten innerhalb von sechs Monaten nach dem Belastungsereignis oder nach dem Ende einer Belastungsperiode ein.

 

 

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